Allg. Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Car Parts Handels GmbH

I. Geltungsbereich
Die AGB’s der Firma Car Parts Handels GmbH, in weiterer Folge Car Parts genannt, gelten für alle Aufträge mit Geschäftspartnern von Car Parts. AGB’s von Geschäftspartnern der Car Parts werden nicht anerkannt und können keinesfalls zu einem Vertragsgegenstand werden. Abweichungen von den Car Parts-AGB’s können nur schriftlich in Sonderfällen durch die Geschäftsleitung vereinbart werden.
Als Vertragssprache gilt Deutsch als vereinbart.

II. Angebote, Bestellungen und Preise
Artikelmengen und die damit verbunden Preise in Angeboten und Preislisten sind, sofern gesetzlich zulässig, freibleibend und unverbindlich. Bestellungen können persönlich oder per Telefon, Fax, E-Mail und den Online-Webshop durch die Kunden getätigt werden. Car Parts ist nicht verpflichtet die Bestellungen auf deren Richtigkeit im Hinblick auf Artikelnummern, Mengen und Zustellarten zu überprüfen. Bestellungen bzw. Teile einer Bestellung können nur mit Zustimmung der Car Parts storniert werden; werden dadurch Mengen für Sonderpreise unterschritten, werden die Preise durch Car Parts ohne verpflichtete Meldung an den Kunden adaptiert. Alle Preise und etwaige Rabatte, in Euro angegeben, sind für den Tag der Bestellung gültig und werden exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer angeführt. Die von Car Parts erhältlichen Preislisten sind streng vertraulich zu behandeln und sind nur für die Käufer-interne Verwendung bestimmt. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

III. Lieferkonditionen
Alle durch Car Parts genannten Liefertermine sind unverbindlich, darüber hinaus ist Car Parts berechtigt den kompletten Umfang einer Bestellung, mit einem Mindestbestellwert von netto 100,– Euro, auf Teillieferungen aufzuteilen. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung „unfrei“, d.h. Car Parts verrechnet die Transport- und Lieferkosten. Die Entscheidung über die Art der Zustellung (Zustellung durch Car Parts Fahrer, DPD, Spedition) liegt nur bei Car Parts. Bei Schäden, die bei der Anlieferung an den Käufer entstehen, ist ausschließlich die für die Lieferung beauftragte Firma haftbar zu machen. Die Grundverpackung der Waren erfolgt im Lager Wien, Car Parts verrechnet hierfür zwei Euro pro Paket oder Palette. Schadensersatzansprüche können durch den Kunden nur geltend gemacht werden wenn Car Parts grob fahrlässig gehandelt hat. Sofern ein Käufer aufgrund von Lieferverzug seitens Car Parts vom Kauf zurücktreten möchte, muss er eine angemessene Nachfrist von mindestens zehn Werktagen einräumen. Aufgrund von höherer Gewalt und/oder nachträglichem Unvermögen von Car Parts oder deren Lieferanten (z.B.: Betriebsstörungen, Streik, Werkstoffmangel) für eine Zeitdauer von mehr als sechs Wochen behält sich Car Parts das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können nur Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sofern Car Parts grob fahrlässig agiert hat.

IV. ARA-Lizenz
Alle durch Car Parts an die Käufer gelieferten Waren sind über die ARA-Lizenznummer 11596 entpflichtet.

V. Gewährleistung
Der Käufer kann sein Recht auf Gewährleistung nur in dem Fall nutzen, wenn er seinen Pflichten nach §377, 378 UGB nachkommt und Car Parts innerhalb von sieben Tagen ab Warenzustellung schriftlich verständigt, dies betrifft auch unvollständige und/oder unrichtige Lieferungen. Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet die beanstandete Ware Car Parts zur Verfügung zu stellen. Entdeckt der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt Mängel, so hat dieser diese sofort Car Parts schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfristen betragen sechs Monate bei gewerblicher End-Nutzung der Ware (bei z.B.: Taxi, Lieferwagen, LKW) und zwölf Monate bei privater End-Nutzung. Sind die angezeigten Mängel durch Car Parts zu vertreten, kann Car Parts die Art der Mängelbehebung (Verbesserung oder Ersatzlieferung als Austausch) selbst entscheiden. Sind durch den aufgetretenen Mangel Folgekosten entstanden, akzeptiert Car Parts im Falle von schadensrechtlichen Ansprüchen nur Stundensätze bis maximal 40 Euro; darüber hinaus muss der Einbau der Ware in Fachwerkstätten erfolgt sein und der Käufer muss dies bei Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüchen durch entsprechende Belege nachweisen können. Indirekte Aufwendungen, die durch den Mangel entstanden, werden nicht durch Car Parts gedeckt. Entstandene Mängel durch unsachgemäße Manipulation und/oder Handhabung der Ware führen zu einer Haftungsfreizeichnung von Car Parts. Zwischen dem Käufer und Car Parts als dessen Vormann gilt das besondere Rückgriffsrecht nach §933b ABGB für abbedungen.

VI. Zahlung
Die von Car Parts ausgestellten Rechnungen sind bis spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht mit dem Käufer andere Konditionen schriftlich vereinbart wurden. Gerät der Käufer mit seinen Zahlungszielen in Verzug, so ist Car Parts berechtigt nach §352 UGB Verzugszinsen, Mahn und Inkassospesen zu Lasten des zahlungssäumigen Käufers zu verrechnen. Weiters wird bei Zahlungsverzug der gesamte ausständige Betrag aller Rechnungen aller Lieferungen an den Käufer fällig. Erfolgt die Zahlung des Kunden in bar, so sind nur durch Car Parts autorisierte Personen dazu berechtigt den Betrag entgegen zu nehmen. Mit dem Bezug von Ware der Firma Car Parts unterwirft sich der Käufer einem Aufrechnungsverbot gegenüber Car Parts, d.h. Car Parts Verbindlichkeiten können nicht mit Forderungen des Käufers aufgerechnet werden. Alle bei Car Parts eingegangenen Zahlungen werden immer nur den jeweilig ältesten Rechnungen des Käufers zugeordnet.

VII. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von Car Parts. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist Car Parts berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers beim Käufer abzuholen.

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn Car Parts diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers schriftlich bekannt gegeben wurde und Car Parts der Veräußerung schriftlich zustimmt. Im Fall der Zustimmung von Car Parts gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an Car Parts abgetreten und ist Car Parts jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
Im Falle des Verzuges ist Car Parts berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, Car Parts erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

VIII. Warenrücknahme
Sofern Car Parts dem Käufer zuvor schriftlich die Möglichkeit eingeräumt hat, Waren zu retournieren, kann der Käufer Waren an Car Parts zurücksenden. Um eine Gutschrift über die retournierten Waren zu erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Zustellung der Retourware hat für CarParts fracht- und spesenfrei zu erfolgen.
  • Der Ankauf der Ware durch den Käufer darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
  • Die Ware muss Originalverpackt sein.
  • Die Ware darf keine Verunreinigungen und Einbauspuren aufweisen.
  • Die Ware war nicht Teil einer Sonderbestellung für den Käufer, dh. Sonderbestellungen werden nicht von Car Parts zurückgenommen.
  • Die an CarParts gelieferten Waren scheinen auf einem Lieferschein des Käufers mit richtiger Artikelnummer, Stückzahl und der Rechnungs- und/oder Lieferscheinnummer von Car Parts auf.

Sind obige Punkte erfüllt, erfolgt die Gutschrift der Waren innerhalb von sechs Wochen. Die Höhe der jeweiligen Gutschrift ergibt sich aus dem Preis, der an dem Bezugstag des Käufers in Rechnung gestellt wurde. Car Parts behält sich das Recht vor 20% des Netto Warenwertes als Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühr in Abzug zu bringen. Die Gutschriftssumme wird nicht ausbezahlt, sondern kann nur bei zukünftigen Aufträgen verrechnet werden.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht mit der Ausnahme der Regeln über den internationalen Warenkauf als vereinbart. Der rechtliche Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

X. Salvatorische Klausel
Sofern ein Gericht oder eine Behörde einen der Punkte aus den AGBs der Firma Car Parts Handels GmbH für ungültig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit der AGB’s im Ganzen hiervon unberührt.